Rechtsprechung
BVerwG, 13.08.1979 - 1 DB 18.79 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BBankG § 31 Abs. 2 S. 4; BDO §§ 33, 35, 67
Papierfundstellen
- BVerwGE 63, 258
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Hessen, 07.05.1998 - 24 DH 2498/96
Disziplinarverfahren - zum Verstoß gegen die Treuepflicht; hier: Mitglied der …
Etwas anderes gilt nur im förmlichen Disziplinarverfahren selbst, in dem nach Gerichtshängigkeit zu den anfechtungsberechtigten Verfahrensbeteiligten regelmäßig nur der beschuldigte Beamte und der Vertreter der Einleitungsbehörde, nicht aber die Einleitungsbehörde als solche gehört, weil sie von diesem Zeitpunkt an nicht mehr Herrin des Verfahrens ist (BVerwG, Beschluß vom 13.08.1979 - 1 DB 18.79 - BVerwGE 63 S. 258 bis 261; Hessischer Dienststrafhof, Beschluß vom 12.12.1955 - DH 10/55 - RiA 1956 S. 46). - VG Gießen, 27.07.1995 - 5 G 969/95
Zur Zuständigkeit bei Abordnung eines Beamten; zum organisationsrechtlichen …
Legt ein Gesetz Zuständigkeiten fest, so geht sein Wille dahin, daß nur die von ihm genannte Behörde und keine andere handeln soll, es sei denn, es läßt ausdrücklich Ausnahmen zu (siehe zum vorgenannten: Hess.VGH, Beschl. v. 09.10.1981, Hess.VGH Rechtsprechung 1983, 87, 88; vgl. auch BDiszG, Beschl. v. 24.01.1985, DÖV 1985, 450, 451; anderer Ansicht BVerwG, Beschl. v. 13.08.1979, BVerwGE 63, 258, 259).